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Speicheltest

Abrechnung

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Wieviel bezahlt die Krankenkasse?

Für Patienten bis zum 18. Lebensjahr wird seit dem 01.01.2002 nach dem KIG-System (kieferorthopädische Indikationsgruppen) entschieden, ob die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden oder nicht.

Für Patienten, die älter als 18 Jahre sind, hat der Gesetzgeber eine versicherungstechnische Altersgrenze eingeführt. Dies bedeutet, dass die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen in der Regel eine Privatleistung ist. Die medizinische Indikation für diese Behandlung kann aber trotzdem gegeben sein.

"Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordert."

Bevor die Behandlung beginnt wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, der der Krankenkasse zwecks Kostenübernahme eingereicht wird. Eine klar gegliederte Rechnung über die erbrachten Leistungen erhalten Sie vierteljährlich.
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 20%, den Sie für das erste Kind - verteilt auf die gesamte Behandlungszeit - zunächst selbst tragen. Für jedes weitere Kind beträgt der Eigenanteil 10%.
(§29 Abs. 2 SGB V)
Die Eigenanteile werden von der gesetzlichen Krankenkasse erst dann an den Versicherten zurückgezahlt, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden ist.
(§29 Abs. 3 SGB V)

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Zusätzliche Leistungen für ein sicheres Behandlungsergebnis!

Durch die bestehenden Verträge im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung werden nur die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Versorgung von der Krankenversicherung übernommen.
(SGB V § 12)
Leistungen, die über dieses Angebot hinausgehen, sind vom Patienten, falls er sie wünscht, selbst zu zahlen. Man unterscheidet dabei Mehrleistungen (z.B. Keramikbrackets anstelle von Metallbrackets, superelastische oder zahnfarbene Bögen) von außervertraglichen Leistungen (z.B. Lingualtechnik, Invisalign®, Herbst-Scharnier etc.) Die Abrechnung der Mehr- bzw. außervertragliche Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte.

Solche Leistungen sind zum Beispiel: